AGB,
Stand: 03.07.2008, mit
Maßstab der neuen Muster-Widerrufs-Belehrung des BMJ,
Bundesmininsteriums für Justiz
I.
Allgemeines, Preise und Zahlungsbedingungen, BattV,
RoHS-VO
1.
Wir
verkaufen auf Grundlage nachfolgender AGB. Geschäfts-, Neben- und
Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Unsere
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Bestell- bzw.
Lieferbarkeitsbestätigung nach Ihrer Bestellanfrage zustande.
Vorabverkauf ist aufgrund der sehr dynamischen Nachfrage und durch
Vorort-Verkäufe/Abholungen im Berliner Shop grundsätzlich nicht
ausgeschlossen. Insofern den aktuellen Lagerstand im shop abklären, wenn
dies terminlich sehr wichtig ist. Standard-Versand schließ spezielle
Zustellungen, Terminwünsche etc. aus. Etwaige Terminwünsche sind, ohne daß
sie als verbindliche Nebenabsprachen gelten, bei
Expreß-Versand, terminlich angemessen zu gestalten: d.h. ohne nähere
Absprache und Liefer-Zusicherung sind Lieferwünsche zu Samstagen oder
zum Folgetag, in der Speditions-Realität nicht zu erfüllen. Dies gilt
gerade bei zeitlich späteren Bestellungen, etwa nach ca. 15 Uhr per Expreß
zum Folgewerktag. Fragen
zum Versand und Versandstatus gern direkt an die Spedition hier vor Ort:
Acut Logistics, 0700 140 140 10 oder direkt an die Spedition
GLS.
2.
Bei wesentlich Online-Käufen ist Abholung/Beratung vor
Ort nach Abspache möglich und leistbar, da sonst die online-Kampfpreise
+ die massive, zeitintensive Beratung kaum zu leisten sind! Fälle der
Vor-Ort-Beratung und anschließenden online-Kaufs, am besten noch verbunden
mit einer Vor-Ort-Abholung, sind letztendlich ein Mißbrauch des
Verbraucherschutzes incl. Rückgaberecht für echte "Online-Käufe" und
können von uns im Zweifelsfall abgelehnt werden bzw. sind als VorOrt-Kauf
im Ladengeschäft zu werten. Die Intention des Gesetzgebers betr.
Widerrufsrecht, dem Online-Käufer ein Prüfungsrecht wie im Ladengeschäft
zu gewähren, sind nämlich durch VorOrt-Beratung und -Anschauung der
Produkte bereits erfüllt, ein nachträglicher Online-Kauf solcher bereits
vor Ort gesehener Produkte incl. Beratung wäre also hinsichtlich eines
dennoch ggf. beanspruchten Widerrufsrechts
mißbräuchlich.
3.
Wesentlich sind bei allen orig. Hersteller-Produkten
(ohne Kunden-Umbau) die Produktbeschreibungen und in deren Rahmen die
Herstellerbeschreibungen der Hersteller-Basisprodukte. Dies gilt nicht
für die vom Kunden gewünschten Upgrades / Umbauten. Verbindlich sind
nicht die oft symbolhaften Abbildungen und die
bei tausenden Produkten und in einem extrem dynamischewn
Markt auch ab und an mit kleinen Fehlern dargestellten
Beschreibungen oder kleine Widersprüche. Hat der Interessent bzw.
Kunde Zweifgel, sind Anfragen bei uns, beim Hersteller, im internet
etc. zu empfehlen und kein Problem. Grundsätzlich gilt ohnehin: Objektiv Unmögliches
ist rechtlich nicht verbindlich, so daß wir insoweit für
kleine Fehler in Produktbeschreibungen, sofern dies zu sachwidrigen oder preiswidrigen Beschreibungen vorbei am
Markt führt, nicht
haften.
4.
Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, incl.
der deutschen MWSt. und ab Werk oder Auslieferungslager. Wenn Preise
netto ohne MWSt. angezeigt werden sollten, Die Verpackung und der
Versand werden nach Aufwand gesondert berechnet und werden ausgewiesen
bzw. als Gesamtkosten für die Bestellung genannt. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist in den von uns genannten Preisen generell
eingeschlossen. Sie wird in der Rechnung in der am Lieferungstag bzw.
Leistungstag geltenden Höhe gesondert ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt mit
GLS, DHL, DHL Express oder anderen Paket-, Express- oder
Kurierdiensten. Innerhalb Berlins wird grundsätzlich mit einem
Stadtkurierdienst ausgeliefert. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens
des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Firmen, Institutionen,
Selbständigen bzw. Freiberuflern ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht
steht dem Käufer nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit
Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag
entstand. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine
Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
5.
Bei
Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, bei Nachweis eines höheren
Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen
Zinssatz zu berechnen. Alle
unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein
Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige
vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind
wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen
Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die
Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
untersagen, deren Rückgabe oder die übertragung des mittelbaren Besitzes
auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung
widerrufen. Bei
den Zahlungsweisen "auf Rechnung" und "Nachnahme" behalten wir uns
naturgemäß wegen der Zahlungs-Risiken die Prüfung auf Bonität, Anfragen
bei Kreditversicherern und Banken vor und lehnen ggf. diese Zahlweisen
ab.
6.
Da
wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und
Akkus enthalten, sind wir nach der Batterieverordnung (BattV)
verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus
dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe
gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können die
Batterien nach Gebrauch entweder in unserer Verkaufsstelle oder in
unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen)
unentgeltlich zurückgegeben. Batterien und Akkus sind mit einer
durchgekreuzten Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des Schadstoffes
bezeichnet, nämlich "Cd" für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für
Blei." Wir
handeln konform mit der RoHS-VO zum Elektroschrott. Diese Verordnung bzw.
Richtlinie gilt für alle Firmen. Die Elektroschrott-Rücknahme ist ab dem
24.03.2006 kostenfrei vom Hersteller der jeweiligen von uns angebotenen
Hardware abzuwickeln. Deutsche Hersteller und Importeure sind nach der
RoHS-VO ab dem 24. März 2006 verpflichtet, ihre Altgeräte kostenfrei
wieder zurückzunehmen und nach vorgegebenen Standards zu entsorgen.
Insofern verweisen wir auf die entspr. Hersteller.
II.
Eigentumsvorbehalt
1.
Alle
gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn
Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Es
besteht der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer verpflichtet sich,
die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen
normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu
veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der
Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß II.
3.-5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist
er nicht berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer
Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar
gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert
wird.
2.
Der
Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der
Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen.
Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die
eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der
Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. Auf unser Verlangen
ist der Käufer verpflichtet - sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst
unterrichten -, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu
geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung
der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser
Benachrichtigung zu übersenden.
3.
Auf
Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit
freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20 %
übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns
vor. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer
anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen
sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir
berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren
Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers
auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder
die Zahlung von vom Käufer eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls
die Ware bereits weiterveräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht
bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu
verlangen.
4.
Wir
sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände
zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer
Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen
Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben
unter II. getroffenen Regelungen geltend gemacht werden. Der Käufer
erklärt sein Einverständnis damit, dass die von uns mit der Abholung
beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die
Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
III. Lieferzeit, Fristen, Versendung,
Versicherung
1.
Konkrete
Lieferbarkeiten und Lieferzeiten sind abzuklären, zumal Produkte auch ad
hoc im Berliner shop verkauft werden sowie der online-shop und auch
Preisvergleiche meist nicht zeitnah die Lieferstände pflegen. Die
Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die vereinbarte
Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des
Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen
aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist. Dies gilt
sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. Explizit gewünschte
Lieferzeiten und -Fristen sind abzuklären und müssen angemessen
sein.
2.
Falls sich Lieferungen verzögern bzw. falls
wir in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist
setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren
Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns
die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar
gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann
von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer
zurücktreten.
Sind Konfigurationen und Umbauten/Dienstleistungen bzw. CTO
(configure to order)-Geräte bestellt, kann sich die Lieferung an sich sofort lieferbarer
Basisgeräte etwas verzögern, denn Uminstallationen, Umbauten, Treiber-Suchen und
-Installationen kosten Zeit. Wenn für den CTO-Umbau nötige Zusatzteile wie
etwa UK-Tastaturen Lieferzeiten durch externe Lieferanten haben, sollte dies betr. solche Bestellungen
mit uns abgeklärt und angefragt werden, zumal wir Lieferverzögerungen externer
Lieferanten nicht zu vertreten haben. Dies ist bei Fristen, Mahnungen und
der Planung der Bestellungen und Lieferungen zu berücksichtigen.
3. Der Versand geschieht mit GLS, DHL Express oder
Paket-, Express- oder Kurierdiensten wie acut-logistics. Fragen bitte an
die Berliner Logistik-Firma Accut-logistics, Tel. 0700 140140 10, oder direkt an
GLS. Bei Versendung der Ware können wir die sinnvollen
Beförderungsmittel bzw. den Versandweg auswählen. Die von uns meist gesponserte, günstige
Versendung mit DHL Express bzw. einer Expreß Spedition /
Kurierdienst geschieht meist ausdrücklich auf Wunsch des Käufers, der
ggf. die Kosten (zumindest teilweise) zu tragen hat. Wir versenden nicht
an DHL-Packstationen, auch weil wir oft genug Wochen auf nicht abgeholte
Nachnahme-Sendungen (Packstationen) warten mußten.
4.
Im
EG-Versand oder beim Versand in Drittstaaten gelten besondere
Versandpreise und Versicherungen, die bitte wegen der extremen
Preisunterschiede am besten anzufragen sind. Grundsätzlich bieten wir die
möglichst günstigsten und schnellsten Versanddienstleitungen an. Besonders
schwere oder sperrige Güter werden zu besonderen Preisen mit Spedition
versandt. Auch hier empfiehlt sich eine Anfrage bzw.
Absprache. Die
Sendungen sind grundsätzlich über unsere Verträge mit GLS, mit
Speditionsfirmen bzw. DHL über max. 500,- € bzw.
bei Express-Versandfirmen bis meist 2500,- Euro oder auf
Kundenwunsch über den gesamten Warenbetrag versichert. Wünscht der Käufer
eine Versicherung über den gesamtem Warenwert, trägt er die
zusätzlich anfallenden Kosten in Höhe von 0,5% des gesamten Warenwerts
(Deutschland) bzw. 1 % (Sendungen EG und Ausland) und diese Option
anderenfalls im Bestellvorgang abwählen. Solche den gesamten
Warenbetrag abdeckenden Versandversicherungen und andere Sonderwünsche
sowie Terminwünsche sollten demnach im Bestellvorgang geordert bzw. im
Vorfeld des Versands abgeklärt werden, die Kosten trägt der
Käufer.
5.
Rechnungs-
und Liefer-Daten können nur entsprechend den realen Waren- Ein- und
Ausgängen ausgewiesen werden, also nur entsprechend den
sterurrechtlichen Rechtsgrundlagen gemäß. Beispiel: In 2008 werden keine
Rechnungen mit Rechnungs- und Lieferzeitpunkt in 2007 zu stellen sein,
zumal wenn die Ware etwa bei uns erst 2008 einging und nicht mehr in 2007
geliefert werden kann. Eine entwaige Bestell-Nebenbedingung, die eine
Bestellung von insofern rechtswidrigen
Rechnungs-Ausstellungs-Manipulationen abhängig macht, betrachten wir
insofern als nicht, die Bestellung als rechtskonform auszulegen und als
verbindlich im Rahmen des geltenden Steuerrechts. Dies gilt naturgemäß
auch für andere einseitige Bestell-Nebenbedingungen ohne unsere
Zustimmung.
IV.
Gewährleistung, Haftung, Umbauten, Stand der Technik, Schutzbriefe,
UMTS-Verträge für Notebooks
1.
Die grundsätzliche gesetzliche Gewährleistung von
2 Jahren für Neuware wird gewährt. Oft sind für
Neuware darüber hinausgehende Garantieleistungen der Hersteller lauf
Produktbeschreibung enthalten. Gebrauchte Geräte oder B-Ware werden grundsätzlich nur mit
1 Jahr Gewährleistung erfasst. Rügen betr. gelieferter Gerätetyp und
DOA-Rügen (defect on arrival, sofort bemerkbare Defekte bei Ankunft),
nicht aber normale Mängelrügen und Gewährleistungsrechte, sollten Käufer rechtzeitig nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend geltend machen, jedenfalls so,
daß für Verbraucher eine angemessene effektive Überlegungsfrist gemäß Rechtslage
(Gesetzgebung im Lichte der Rechtsprechung) verbleibt.
2.
Maßgeblich
sind die Produktbeschreibungen auf Grundlage der Herstellerbeschreibungen,
nicht (allein) die Produktbilder, die u.U. leicht abweichen können. Meist
konfigurieren wir Geräte auf der Grundlage von Herstellermodellen und
gehen regelmäßig über die Eigenschaften dieser Herstellermodelle hinaus.
Seltenere Abrüstungen kommen vor und dienen kundenspezifisch meist
gewünschten Anforderungen und Preisminderungen. Zudem können wir an
objektiv unmögliche oder auch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
herstellbare Eigenschaften nicht gebunden sein, sollten diese irrtümlich
in einer Beschreibung vorkommen. Jedoch wird die HES Planet Notebook in
solchen und in Grenzfällen für einen fairen Ausgleich sorgen und ein
entsprechend modifiziertes Angebot auch im Sinne des Käufers unterbreiten.
3.
Wir
upgraden bzw. modifizieren auf Kundenwunsch Geräte mit 10
Jahren Erfahrung im qualifiz. Tuning-Bereich und sind nicht umsonst
qualifiz. Partner, PremiumPartner oder Preferred Partner großér Hersteller
von Notebooks, PCs, Servern, Teilen. Wir haften jedoch angesichts der
schnellen techn. Entwicklung und des hoch dynamischen Hardware- und
Software-Marktes nicht für temporäre Fehlangaben von Herstellern, etwa
von: laut Microsoft und laut Hardware-Hersteller sind "max. 4GB Ram
unter Vista Business möglich", diese werden aber aktuell u.U. noch nicht
voll erkannt, sondern dies wird erst durch Microsoft oder Hardware-Bios
Updates erreicht. Dafür haftet unsere Firma jedoch wie gesagt
nicht.
4.
Für
andere Schäden als solche, die durch Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit entstanden sind, haftet HES Planet Notebook nur, soweit diese
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch unsere Firma oder
deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.
Diverse von Kunden viel gewünschte Modifikationen und
Upgrades werden auf Kundenwunsch gern vorgenommen. Solche
kundendspezifischen Ausstattungen berücksichtigen nach unseren
ca. 10 Jahren Firmen-Erfahrung und als HP Preferred Partner,
IBM Lenovo Partner, FSC
author. Partner, Toshiba Bus. Partner, Asus
Prestige Center Partner, Samsung Power und Samsung Business Partner und Sony
Competence Center Partner etc. den Markttrend und vielfältige Kunden-Wünsche und
Nachfragen, indem bestimmte Upgrades und Modifikationen als spezifische
Modifikations-Pakete so angeboten werden und bei Bestellung
dann entsprechend kundenspezifisch angefertigt werden -
im echten Sinne built to order. Wir bauen
im Hinblick auf die Hersteller-Garantie, die sachlichen und preislichen Kundenwünsche optimal und
mit hochwertigen Teilen um, zudem mit unserer
fast 10 Jahren Tuning-Erfahrung als Planet-Notebook. Eine ggf. gewünschte reine Ausstattung mit
orig. Notebook-Hersteller-Teilen (also Marken-Teilen mit ggf. Hersteller-Label,
was zu extrem höheren Preisen führt) bei
Upgrades/Modifikationen ist vom Interessenten bzw. Käufer explizit anzugeben und ist
angesichts der meist überhöhten Hersteller-Preise für
"orig. Teile" naturgemäß mit Aufpreisen verbunden. Teile wie etwa
Festplatten, die so nicht orig. vom Notebookhersteller in bestimmte
Geräte eingebaut werden, und die der Interessent/Käufer größer, mit höherer
Drehzahl oder eben umgebaut wünscht, haben auf jeden Fall
Festplatten-Hersteller-Garantie von mdst. 2 oder 3 Jahren je nach
Teilehersteller. Zudem liefert Planet-Notebook (notfalls mit kl. Entgeld per
Expreß zum nächsten Werktag) sehr schnellen Service mit
Ersatztplatten mit der passenden Software, Windows etc. Dies gilt analog
auch für andere Upgrades von Geräten, etwa des Hautspeichers, der Laufwerke, Einbau
von UMTS-Chips, Tatstatur-Umbau oder Akku-Upgrades. Damit werden dem Interessenten/Käufer bessere
kundenspezifisch modifizierte bzw. aufgerüstete Geräte zu deutlich
besseren Preisen auf Grundlage der
Hersteller-Basisgeräte angeboten und in soweit auch beworben. Technische Maximal-Angaben
bzw. Upgrade-Möglichkeiten wie etwa beim Speicher sind stark
vom jeweiligen techn. Fortschritt und Software-Stand und Treibern,
v.a.bei Windows / Vista, abhängig. Wenn also real /
physikalisch bestimmte kundengewünschte Upgrades erbracht werden, aber nicht sofort und teils
trotz Hersteller-Angaben nutzbar sind bzw.
auf jeder Software-Ebene "erkannt" werden, haften nicht wir
für diesen jeweiligen temporären Zustand bzw. die Aussagen von Herstellern.
Service- und Dienstleistungen führen zum Ausschluß des Widerrufs-Rechts und sind nicht
erstattungsfähig.
6.
Sind speziell vom Kunden gewünschte Umbauten und
Modifikationen nach jeweils neustem Stand der Technik und durch technische
Änderungen, BIOS' oder neue Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bestellung
und Lieferung dennoch nicht (mehr) möglich bzw. nicht mit vertretbarem und
bezahlten Aufwand (Technikerstunde á 60,- € netto) möglich oder nicht
mehr zu empfehlen, wird der Käufer darauf hingewiesen und insofern zuviel
bezahlte Differenz-Beträge für genau diese nicht mehr ausgeführten
Modifikationen zurückgezahlt. Einzelne Modifikationen sind dabei nicht
wesentliche Produkt-Eigenschaft, sondern schlicht Modifikationen und
Accessoir, so daß die ggf. einzelnen entfallenden Modifikationen nach
bestem techn. Sachverstand nicht zum Stornorecht betr. Kaufvertrag führen
- Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben natürlich unberührt. Einmalige
Services und Dienstleistungen wie der Inbetriebnahme-Service umfassen nur
die Dienstleistung der Erst-Installation eines neuen vorhandenen
Betriebssystems, Office und einer Antiviren-Software mit notwendig vorhandenen Lizenzrechten, so
daß sich die Gewährleistung auf die erfolgreiche Inbetriebnahme ertreckt. Garantierechte
sind insoweit bei den jeweiligen Software-Herstellern geltend zu
machen. Gewünschte Umbauten, Upgrades, Downgrades und Modifikationen beeinflussen entgegen meist allzu pauschalen bis hin
zu rechtswidrigen Behauptungen gewisser Hardeware-Hersteller (durch deren teils mangelhaft
qualifizierte Callcenter-Mitarbeiter) nicht die Garantie-
und Gewährleistungsrechte des Käufers. Wird etwa
ein Marken-Ram-Modul eingebaut, statt eines meist deutlich überteuerten Marken-Ram-Moduls
mit Hersteller-Label (!), darf der Hersteller nicht die Garantie
für das gesamte Gerät ablehnen. Dazu und für Analog-Fälle wird
auf die aktuelle Rechtsprechung u.a. des Bundesgerichztshofs verwiesen. Will der Käufer
bzw. Kaufinteressent jedes solcher Risiken auf jeden Fall ausschließen,
sollte er mit uns die spezifische,
naturgemäß teurere Konfiguration rein mit "orig. Hersteller-Teilen"
besprechen. Spätere Reklamationen sind im Lichte der Konfigurations-Wünsche und
Preis-Minimierungs-Wünsche des Käufers zu sehen und dürfen nicht
gegen uns als reine Konfigurations-Wunsch-Ausführer im Sinne der
Kundenbestellung gewendet werden.
7.
Rückgabe- und Widerrufsrecht scheiden im Maße
kundenspezifischer Umbauten incl. Dienstleistungen von erheblichem Gewicht
und Aufwand aus, sofern nicht doch ein noch zumutbarer
Aufwand eines Umbaus nach Kundenwunsch und Rückbaus nach Rücksendung
des Kunden gemäß akt. Rechtsprechung ein Rückgaberecht ausnahmsweise auch
in solchen Modifikations-Fällen eröffnet. "Zumutbarer" Aufwand an
kundenspezifischen Um- und Rückbauten dürften Kosten von max. 3-4 % des
Warenwertes bzw. maximal die brutto Handelsmarge minus
der kundenspezifisch ja gewünschte Dienstleistungsaufwand für den
Umbau sein, solange nicht die Rechtsprechung endlich
diese "Zumutbarkeit" für Handel (und demnach auch für
den Verbraucher) konkretisiert. Bei Konfiguration / Uminstallation von EDV-Standardbauteilen wie
Festplatten beträgt dabei der Dienstleitungsaufwand für Ausbau der orig. Platte, Einbau
der gewünschten neuen Platte, Aufspielen des neuen
Betriebssystems, von Software und Treibern mindestens 50%
des Umbaupreises der Festplatte bzw. mdst. den nötigen Dienstleistungsaufwand des
Umbaus und Rückbaus und der Hin- und Rückinstallation.
Lieferung von Hardware ohne Betriebssystem-Lizenzen und
entspr. Software, also mit nötiger Entfernung von Betriebssystem-Lizenzen und deer entspr. Software, ist
als nicht rückbaubare Dienstleistung anzusehen, zumal bei
mechan. Entfernung von Lizenzen und Löschung der Software ggf. Spuren
(durch Lizenzaufkleber entfernen) entstehen und der Rückbau mit
all dem Aufwand
incl. Neuinstallation nicht mehr
zumutbar ist. Näheres zu Umbau- und Rückbaukosten, Dienstleistungen und Wertverlust
in diesen AGB siehe unten. Ein Rückbau
verursacht naturgemäß wieder Kosten, die im Einzelfall zuzumessen sind. Analog
gilt dies für meist ähnlich gelagerte Fälle des Umbaus,
dies hängt natürlich bei tausenden möglichen Umbaumöglichkeiten vom Einzelfall ab. Solcher Dienstleistungsaufwand
des kundenspezifischen Hin- und Rückbaus und der Installation
etc. kann auch nicht rückerstattet werden, wenn
ein a.o. Rückgaberecht im Einzelfall vereinbart wird und ein Widerrufsrecht
nicht ohnehin schon ausscheidet. Wertverlust durch naturgemäßen Wertverfall von Hardware und
Software ist generell zu berücksichtigen.
8.
**
Wir bieten Schutzbriefe für bei uns bestellte Notebooks jeweils pro
Notebook an, wobei folgende Konditionen gelten: Schutzbrief pro Notebook/
PC für 1 bzw. 2 Jahre, Versicherung gegen folgende Risiken: Diebstahl
(Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung), Beschädigung
(Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden, Überspannung, Induktion,
Kurzschluss; Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion; Sabotage,
Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte); generell ausgenommen
sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; generell gilt ein Selbstbehalt von
25% bei Diebstahl / Beschädigung. Vertragslaufzeit 1 oder 2 Jahre je
nach Wahl des Schutzbriefes, es können auch 3 Jahre vereinbart werden, was
sich bei Notebooks mit 3 Jahren Garantie empfiehlt. Kündigung ist
nicht nötig, da die Verträge nach 1 bzw. 2 Jahren einfach auslaufen. Die
effektive Laufzeit der Verträge und der Versicherungsschutz beginnen mit
Übernahme des Notebooks sowie Zahlung des vollen Kaufpreises und wenn alle
Versicherten-Daten und Vertrags-Unterschriften vorliegen und die
Widerrufsfrist abgelaufen ist, da sonst ein Schaden monierbar wäre, danach
das Notebook aber ggf. zurückgebbar wäre - ein klarer Mißbrauch des
Widerrufsrechts. Widerrufsrecht analog dem des gekauften Notebooks.
Abwicklung über die Versicherung nach einer Schadens-Meldung an uns. GGf.
können wir sehr schnell regulieren bzw. beschädigte Notebooks reparieren.
Meldung der Adresse/ Vertrags-Daten für den Schutzbrief-Kauf über uns.
Nähere Einzelheiten des Schutzbriefes können gern angefragt werden.
**
9.
UMTS Verträge können gemäß unseren spezif. Angeboten
zu Gutschriften durch Planet Notebook führen, wenn sie neu über uns
abgeschlossen wurden und über uns bezogene Hardware, insbesondere embedded
Lösungen in Notebooks betreffen. Dies ist bei den einzelnen Modellen,
sofern sie UMTS intern besitzen, aufgeführt, und führt nach effektivem
Vertragsschluß und erfolgter Bestätigung durch die UMTS Betreiber wie
Vodafone, T-Mobile etc. zur Gutschrift durch uns. Sind die Preise für
Hardware bereits incl. UMTS Neu-Vertrag über uns, also die evtl.
UMTS-Vertrags-Gutschriften bereits eingepreist, fallen naturgemäß keine
separaten Gutschriften an. Wird die Bestellung incl. Gutschrift
für UMTS-Vertrag über uns widerrufen, weil der UMTS-Vertrag nicht
gewünscht wird, soncdern fälschlich nur die Gutschrift, gilt die
Bestellung gleichwohl als verbindlich, ggf. per möglicher Kulanz
durch un
s ohne UMTS-Vertrag und naturgemäß dann ohne Gutschrift. Bei Fragen
bitte an uns wenden.
V. Fernabsatzgesetz,
Widerrufsrecht mit Belehrung
nach § 355 BGB, mit Maßgabe der neuen BMJ-Muster-Widerrufsbelehrung
“Es
wäre eine Überspannung der Pflichten eines Gewerbebetreibenden, wenn man
verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten und verschachtelten
Fernabsatzrecht klüger sein soll als der Gesetzgeber.” (Beschluss des OLG
Hamburg v. 12.9.2007 (Az. 5 W 129/07))
1.
Widerrufsrecht (nach Maßgabe der
Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesministeriums für Justiz, BMJ, in
Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-Informationspflichtenverordnung
(BGB-InfoV) in der ab dem 01.04.2008 gültigen Fassung):
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (bzw. 1 Monat bei
Belehrung erst nach Vertragsschluß) ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf ist zu richten an: HES,
www.Planet-Notebook.com, Olaf Gast,
Fanny-Zobel-Str. 11, 12435
Berlin.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen /
Dienstleistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen, Nutzung des Kaufgegenstandes) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung bzw. Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten, insbesondere Dienstleistungen und spezif.
bestellte Leistungen (Umbauten etc.) erstatten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Hierbei ist auf die in Ladengeschäften meist
extrem geringe Prüfungsmöglichkeit - als Maßstab für Prüfungen der Sache -
hinzuweisen. Volle Installationen und Einrichtung von Admin,
Usern, Programmen, Peripherie-Geräten zählt nicht zu einer solchen
"Prüfung wie im Ladengeschäft üblich". Im
Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und
Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginn für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Der dem Widerrufsrecht zugrundeliegende Sinn und
Zweck (Teleologie), daß der Verbraucher bei Fernabsatz-Käufen
ein Recht zur Prüfung der Kaufsache erhalten soll, meint eine
Prüfung wie in einem Ladengeschäft üblich, also eine
üblicherweise wenig umfassende und kurz dauernde oberfächliche Prüfung
ohne Softwareinstallationen und Einrichtung
eigener Geräte, Treiber, Daten etc. und ohne wertmindernde Nutzung
des Akkus etc. Weitergehende Inbetriebnahme statt kurzer
"Prüfungen", also insbes. Nutzungen und
Einrichtungen als Besitzer/Eigentümer, sind grundsätzlich nicht
im Ladengeschäft üblich und führen gemäß § 357 III BGB zur Verpflichtung
des Wertersatzes.
2. Eine
Rücksendung der beanstandeten Ware sollte aus Gründen der Zuordnung und
schnellen Bearbeitung und betreffend sinnvoller Versicherung der ggf.
wertvollen Rücksendung mit uns abgesprochen werden. Gern übernehmen wir
die Versicherung der Rücksendung, sofern dies mit uns abgeklärt wurde, da
wir meist günstigere Services bzw. unsere Abholung anbieten können. Gern
wird die Ware insofern auch durch unseren Rückholservice unkompliziert für
Sie abgeholt. Bei
einem Bestellwert bis 40 Euro sind die Rücksendungskosten vom Kunden
selbst zu tragen, es sei denn die gelieferte Ware entspricht wesentlich
nicht der bestellten. Der Kaufpreis wird nach Eingang der Ware bei
vorstehender Adresse erstattet, und dies in angemessen kurzer Frist.
Software ist vom Umtausch ausgeschlossen, sofern sie vorher versiegelt
war. Bei entsiegelter Software und in analogen Fällen, etwa offen
versandten Festplatten mit lizenzpflichtiger, aufgespielter und sonst
nutzbarer Software, besteht im Sinne eines wirksamen Lizenzrechts u.
-Urheberrechtsschutzes analog kein Widerrufsrecht. (§ 312 d IV Nr. 2
BGB).
3.
Hat der Besteller eine Verschlechterung, den
Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit der Warenrückgabe zu
vertreten, und war die Verschlechterung nicht nur Folge
einer reinen Prüfung der Sache wie im Ladengeschäft üblich, sind
die Wertminderung oder der Warenwert bzw. Dienstleistungsaufwand zu
ersetzen. Können Sie uns also die empfangene Leistung bzw. Dienstleistung
ganz oder teilweise gar nicht mehr oder nur im verschlechterten Zustand
zurückgewähren, ist insofern von Ihnen Wertersatz zu leisten. Dies gilt
insoweit nicht, als die Waren ausschließlich einer kurzen Prüfung durch
den Käufer unterlagen – wie Sie dem Käufer etwa vor Kauf im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre. Eine Wertersatzpflicht kann grundsätzlich dadurch
vermieden werden, daß der Käufer die Kaufsache nicht wie ein Eigentümer
oder Benutzer in Gebrauch nimmt, einrichtet, spezifisch und mit seinen
Daten und Namen installiert oder allgemein nutzt. Insbesondere ist
alles zu unterlassen, was den Wert der Sache vermindert und
beeinträchtigt. Bei Hardware betrifft dies etwa Software-Installationen,
Einrichtung von Usern/Benutzern, oder Einrichtung von Geräten, Treibern,
Daten, die kostenpflichtig von uns wieder entfernt werden müssen oder
durch welche Neuinstallationen nötig werden. Bei Rücksendung ist eine
Rechnungskopie beizufügen.
4.
Auch bei Mängeln der Kaufsache innerhalb
der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit, die mit zumutbarem Aufwand
nicht abgestellt werden können, besteht bei ggf. zu wandelnder Kaufsache
bzw. Rückabwicklung des Kaufes die Verpflichtung zur Erstattung der
gezogenen Nutzungen. Käufer und Verkäufer sollen in solchen Fällen dem Gesetzgeber
zufolge schließlich Leistungen und Gegenleistungen zurückgewähren.
Éine einseitige, rein den Verkäiufer benachteiligende
Rückabwicklung ohne Berücksichtigung teils jahrelanger Nutzung durch den
Käufer wird dezidiert ausgeschlossen. Eine solche zivilrechtsfremde,
asymmetrische Rechtsanwendung würde Mißbräuchen behaupteter
Mängel Tür und Tor öffnen und den Handel und damit auch die
Verbraucherpreise unzumutbar schädigen. Im Zweifelsfall wird u.a. gemäß
dem Maastricht-Urteil des BVerfG und nach dem rechtsstaatlichen Prinzip
der Gewaltenteilung widerstreitende europäische Rechtsprechung bzw.
nicht-parlamentarische Exekutiv-Akte (Richtlinien, VO) durch
essentielle Interessen, Verfassungsessentialia und formelle Gesetze
der Mitgliedsstaaten wie Deutschlands verdrängt - solange keine
europäische Verfassung und entspr. formelle Gesetzgebung dies
abändert.
5.
Bei Online-Bestellungen und Abholungen im Laden bzw.
Abholstellen ist zu beachten: Angebot und Möglichkeiten zur Prüfung und
zum Test im Ladengeschäft bzw. in unserer Münchner EXAGO Abholstelle
6. Zwar und trägt Kosten und
Gefahr der Rücksendung unsere Firma, jedoch sind unfreie
Rücksendungen tunlich zu vermeiden, da wir unfreie Sendungen nicht
anzunehmen verpflichtet sind und insofern auch nicht annehmen. Aber auch
unversicherte oder extrem unterversicherte Rücksendungen werden
angesichts der meist sehr werthaltigen Sendungswerte ins sachliche
Ermessen des Verbrauchers betr. sachdienliche Versicherung gestellt. Die
Frage, ob eine beliebige unversicherte Rücksendung der teils extrem
wertvollen Ware (teure Notebooks) angesichts teils sehr unzuverlässiger
Versand-Unternehmen der Rechtslage auf Dauer entspricht, sollte der
Gesetzgeber und die Rechtsprechung sachgemäß entscheiden, da der
aktuelle Zustand für den Handel nicht hinnehmbar ist, aber trotz absurder
Kosten für Handel und demnach auch Verbraucher durch unabgedeckte
Versandrisiken aktuell zu dulden ist.
7.
Zur Klarstellung betr. Widerrufsrecht und
Rückerstattung des Kaufpreises auch an dieser Stelle:
Bei EDV-Standardbauteilen wie Festplatten beträgt dabei der
Dienstleitungsaufwand für Ausbau der orig. Platte, Einbau der gewünschten
neuen Platte, Aufspielen des neuen Betriebssystems, von Software und
Treibern mindestens 50% des Umbaupreises der Festplatte + 30,- € pro Gerät für die
Dienstleistung. Auch gewünschte Partitionierungen führen zu Service-Aufwand vom
Kaufpreis bzw. mdst. 30,- € pro Gerät
(Techniker-Stunde á 60,- € netto), der das
Widerrufsrecht ausschließt und nicht erstattungsfähig ist. Wünsche von Lieferungen ohne
Betriebssystem und ohne entspr. Lizenz und demnach ohne
Software auf der Festplatte schließen das Widerrufsrecht aus, siehe auch IV.7. Garantieansprüche
betr. Software und Software-Installation sind in
solchen Fällen von gewünschter Lieferung ohne Betriebessystem und entspr. Lizenzen
ausgeschlossen. Ein Pixelfehlertest als Dienstleistung ist
in voller Höhe seines Preises als Dienstletiung nicht erstattungsfähig. Genutzte
Akkus / Batterien sind, wenn überhaupt rücknehmbar, und
da nicht "wie im Ladengeschäft üblich" einfach wie Eigetum "zu
prüfen", mit mindestens 50,- € Abzug pro Gerät je nach Nutzung rückerstattbar.
Aufgerissende OPV, Folien, Software etc. sind mit mindestens 30,-
€ Abzug pro Gerät bei einer Rückerstattung zu berücksichtigen.
Allgemeine Nutzungsspuren, Kratzer etc. führen, sofern solche Ware
überhaupt noch rücknehmbar ist, zu Wertverlust-Abzügen im Maße der
Kratzer, Nutzungsspuren und realen Wertverlustes. Wertverlust durch
naturgemäßen Wertverfall von Hardware und Software ist generell zu
berücksichtigen.
Ein in bestimmten Fällen möglicher
Hardware-Rückbau verursacht naturgemäß wieder Kosten, die im Einzelfall
zuzumessen sind. Analog gilt dies für meist ähnlich gelagerte Fälle des
Umbaus, dies hängt natürlich bei tausenden möglichen Umbaumöglichkeiten
vom Einzelfall ab. Solcher Dienstleistungsaufwand des kundenspezifischen
Hin- und Rückbaus und der Installation etc. kann auch nicht rückerstattet
werden, wenn ein a.o. Rückgaberecht im Einzelfall vereinbart wird und ein
Widerrufsrecht nicht ohnehin schon
ausscheidet. Extra-Dienstleistungen und Services wie Partitionierung,
Pixelfehler-Test, Uminstallation der Betriebssysteme, oder auch der
gewünschte Expreß-Versand, Nachnahme-Versand, Höherversicherung, und
andere Dienstleistungen und Services sind ohnehin nicht
rückerstattungsfähig.
VI. Datenschutz, Erfüllungsort, Links, Gerichtsstand,
Schlussbestimmungen
1.
Planet-Notebook
nimmt den Datenschutz sehr ernst. Gemäß der Neufassung des
Telemediengesetzes (TMG) und im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSchG) beachten wir den Schutz der persönlichen Daten nach dem
modernsten Stand der Technik. Der Käufer /Interessent willigt ein,
dass die von ihm ggf. übermittelten personenbezogenen Daten bei uns
elektronisch gespeichert und zweckdienlich verwendet
werden. Wir sind berechtigt, die zur Vertragsabwicklung
erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete
Dritte weiterzugeben. Den Datenschutz betreffend verweisen wir auf unsere
genauen Bestimmungen zum Datenschutz. Für den kaumännischen Verkehr sind - im Rahmen der
Bestimmungen des BGB - Erfüllungsort
und Gerichtsstand Berlin.
2.
DISCLAIMER
und Links: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der
gelinkten Seite je nach Umständen des Einzelfalles mit zu
verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden,
daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Planet
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anderen Seiten im Internet gesetzt. Für all diese Links gilt: Wir möchten
ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und
die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer
Homepage und machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen.
3.
Auch
bei Lieferungen ins europäische und internationale Ausland gilt
ausschließlich deutsches Recht bzw. das zu berücksichtigende EG-Recht. Die
Gültigkeit des Rechts der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf wird abgedungen. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer
in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine
Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt
werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns
durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht
ausdrücklich zum Export geliefert werden.
4.
Salvatorische
Klausel: Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam, teilweise
rechtswidrig oder auch nur lückenhaft sein oder werden, wird insoweit die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.