AGB, Stand: 11.07.2010, nach Maßgabe der
gesetzlichen Muster-Widerrufs-Belehrung (gültig ab 11.06.2010)
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht (für "Verbraucher" i.S.d. § 13 BGB):
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Planet Notebook GmbH
Fanny Zobel Strasse 11
12435 Berlin
www.planet-notebook.com
mail: info@edvgast.de
Fax: 030 740789 23
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Zur Prüfbarkeit, wie sie etwa im typ. Ladengeschäft möglich wäre: Hierbei ist auf die in Ladengeschäften meist extrem geringe Prüfungsmöglichkeit - als Maßstab für mögliche Prüfungen der Sache - hinzuweisen. Der Verbraucher kann rechtens schließlich im Internethandel nicht deutlich besser als im Ladengeschäft gestellt werden, indem er im Ladenkauf fast nichts prüfen, geschweige denn IT-Hardware installieren und nutzen kann, im Internet-Kauf aber teils 14 Tage lang installieren und nutzen dürfte. Volle Installationen und Einrichtung von Admin,
Usern, Programmen, Peripherie-Geräten zählt nicht zu einer solchen
"Prüfung wie im Ladengeschäft üblich", erst recht nicht über Tage oder gar fast 14 Tage. Denn wer kann im Ladengeschäft bis zu 14 Tagen prüfen, installieren, nutzen? Softwareinstallationen
und Einrichtung eigener Geräte, Treiber, Daten etc. und ohne
wertmindernde Nutzung des Akkus etc. Weitergehende Inbetriebnahme statt
kurzer "Prüfungen", also insbes. Nutzungen und
Einrichtungen als Besitzer/Eigentümer, sind grundsätzlich nicht
im Ladengeschäft üblich und führen gemäß § 357 III BGB zur Verpflichtung
des Wertersatzes. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr sachgerecht zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.Im
Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und
Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginn für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.
I.
Allgemeines, Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Wir verkaufen auf Grundlage nachfolgender AGB. Unsere
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Bestell- bzw.
Lieferbarkeitsbestätigung nach Ihrer Bestellanfrage zustande.
Vorabverkauf ist aufgrund der sehr dynamischen Nachfrage und durch
Vorort-Verkäufe und -Abholungen im Berliner Shop grundsätzlich nicht
ausgeschlossen. Insofern bitten wir, in dringenden Fällen den aktuellen
Lagerstand im shop abzuklären. Etwaige Terminwünsche sind, ohne daß sie
als verbindliche Nebenabsprachen gelten, bei Standard-Versand nicht
möglich,
und bei Expreß-Versand terminlich angemessen zu gestalten. Lieferbare Ware
kann nach der Logik des Widerrufsrechts auch
noch zu prüfende von Kunden
rückgesandte Ware sein, die erst auf Neuzustand und Wetverlust
zu prüfen ist. Auch insofern ist der
Lagerstand konkret anzufragen, da es vom Gesetzgeber und Vertrags-Widerrufern
herbeigeführte Lagerstände und Zustände lieferbare Ware gibt. Die entspr. Warenwirtschaft und die Lieferbarkeitsanzeigen sind
infolge des "Widerrufsrechts" besonders in der
extrem margenschwachen IT-Branche eine fast unlösbare
Aufgabe.Fragen zum Versand und Versandstatus gern direkt an die Spedition GLS. Die AGB gelten mit Vertragsabschluß als akzeptiert.
2. Maßeinheiten insbes. für Displays und Drives sind gemäß internationalem Usus, insbes. in der internat. IT-Branche, stets in Zoll / inch gefaßt: 1 Zoll entspricht bekanntermaßen 2,54cm, und jede Zoll-Angabe ist gern und leicht in unübliche Zentimeter-Maße umrechenbar. Eine reine Beschreibung in unüblichen Zentimetern oder eine parallele Beschreibung (bei immer extrem knappem PLatz in Titelzeilen, bei google, ...) erst in Zentimetern, dann parallel in Zoll, ist nicht praktikabel und IT-branchen sowie völkerverständigungs- sowie Welt-IT-Kommunikations-feindlich, und mag nach einer langen Übergangszeit für die Umstellung zig tausender Artikel bedacht werden. KLagen gegen diesen VO-Unsinn sind im übrigen anhängig. Etwaige Abmahnungen werden umgehend gegen den Abmahner gewendet und dessen AGB und shop gern jahrelang durch unsere Anwälte geprüft. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in Euro incl. der deutschen MWSt. und ab Werk oder
Auslieferungslager. Die Verpackung und der Versand werden nach Aufwand
gesondert berechnet und werden ausgewiesen bzw. als Gesamtkosten für die
Bestellung genannt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den von uns
genannten Preisen generell eingeschlossen. Sie wird in der Rechnung in der
am Lieferungstag bzw. Leistungstag geltenden Höhe gesondert ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt mit GLS, DHL, DHL Express oder anderen Paket-,
Express- oder Kurierdiensten. Innerhalb Berlins wird grundsätzlich mit
einem Stadtkurierdienst ausgeliefert. Ein Leistungsverweigerungsrecht
seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Firmen,
Institutionen, Selbständigen bzw. Freiberuflern ausgeschlossen. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Dies gilt im
Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus
demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur
zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten
erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Bei wesentlich Online-Käufen ist Abholung/Beratung
vor Ort zu Online-Preisen nur nach Abspache möglich
und leistbar, da sonst die online-Kampfpreise +
die massive, zeitintensive Beratung kaum zu leisten sind! Beratung und
Prüfbarkeit vor Ort wiederspricht den Intentionen des
Gesetzgebers zum Online-Kauf bzw. Fernabsatzkauf.
Fälle der Vor-Ort-Beratung und anschließenden online-Kaufs, am besten noch
verbunden mit einer Vor-Ort-Abholung, sind letztendlich ein Mißbrauch
des Verbraucherschutzes incl. Rückgaberecht für echte "Online-Käufe"
und können von uns im Zweifelsfall abgelehnt werden bzw. sind als
VorOrt-Kauf im Ladengeschäft zu werten. Die Intention des Gesetzgebers
betr. Widerrufsrecht, dem Online-Käufer ein Prüfungsrecht wie im
Ladengeschäft zu gewähren, sind nämlich durch VorOrt-Beratung und
-Anschauung der Produkte bereits erfüllt, ein nachträglicher Online-Kauf
solcher bereits vor Ort gesehener Produkte incl. Beratung wäre also
hinsichtlich eines dennoch ggf. beanspruchten Widerrufsrechts
mißbräuchlich.
4.
Wesentlich sind bei allen orig. Hersteller-Produkten (ohne Kunden-Umbau) die Produktbeschreibungen und in deren Rahmen die
Herstellerbeschreibungen der Hersteller-Basisprodukte. Dies gilt nicht
für die vom Kunden gewünschten Upgrades / Umbauten. Verbindlich sind
nicht die oft symbolhaften Abbildungen und die bei tausenden Produkten und
in einem extrem dynamischewn Markt auch ab und an mit kleinen Fehlern
dargestellten Beschreibungen oder kleine Widersprüche. Hat der Interessent
bzw. Kunde Zweifel, sind Anfragen bei uns, beim Hersteller, im internet
etc. zu empfehlen und kein Problem. Grundsätzlich gilt ohnehin: Objektiv
Unmögliches ist rechtlich nicht verbindlich, so daß wir insoweit für
kleine Fehler in Produktbeschreibungen, sofern dies zu sachwidrigen
oder preiswidrigen Beschreibungen vorbei am Markt
führt, nicht haften. Wesentlich für die Auslegung von Verträgen und
Willenserklärungen ist der rechtlich ausgelegte Wille respekt.
Vertragsinhalt. So sind etwa Sonderrabatte (Forschung/Lehre; Mittelstand,
...) nur bei entspr. korrekten Nachweisen - passend zu Vertrag, Rechnung
und Lieferung - zu gewähren; fälschlich bzw. betrügerisch erschlichene
Sonderrabatte stehen insofern Unberechtigten nicht zu; der entspr. Vertrag
ist insofern rechtlich im Sinne des regulären nicht-betrügerisch
erschlichenen Kaufpreises auszulegen und zu erfüllen. Rechtskonform
ausgelegt heißt das also: Täuschungs- oder Betrugsversuche
dürfen nicht damit belohnt und attraktiv gemacht werden, daß bei
rechtswidriger Auslegung der entspr. Vertragspartner belohnt würde, er
aber bei Nichtakzeptanz den Vertrag einfach stornieren könnte. So sind
etwa auch bei im Nichtakzeptanz des offenkundig fälschlich erschlichenen
Sonderrabatts Verträge nicht einfach stornierbar, sondern rechtlich
auszulegen.
5.
Bei
Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, bei Nachweis eines höheren
Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen
Zinssatz zu berechnen. Alle
unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein
Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige
vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind
wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen
Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die
Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
untersagen, deren Rückgabe oder die übertragung des mittelbaren Besitzes
auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung
widerrufen. Bei
den Zahlungsweisen "auf Rechnung" und "Nachnahme" behalten wir uns
naturgemäß wegen der Zahlungs-Risiken die Prüfung auf Bonität, Anfragen
bei Kreditversicherern und Banken vor und lehnen ggf. diese Zahlweisen
ab.
6.
Da
wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und
Akkus enthalten, sind wir nach der Batterieverordnung (BattV)
verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus
dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe
gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können die
Batterien nach Gebrauch entweder in unserer Verkaufsstelle oder in
unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen)
unentgeltlich zurückgegeben. Batterien und Akkus sind mit einer
durchgekreuzten Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des Schadstoffes
bezeichnet, nämlich "Cd" für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für
Blei." Wir
handeln konform mit der RoHS-VO zum Elektroschrott. Diese Verordnung bzw.
Richtlinie gilt für alle Firmen. Die Elektroschrott-Rücknahme ist ab dem
24.03.2006 kostenfrei vom Hersteller der jeweiligen von uns angebotenen
Hardware abzuwickeln. Deutsche Hersteller und Importeure sind nach der
RoHS-VO ab dem 24. März 2006 verpflichtet, ihre Altgeräte kostenfrei
wieder zurückzunehmen und nach vorgegebenen Standards zu entsorgen.
Insofern verweisen wir auf die entspr. Hersteller.
II.
Eigentumsvorbehalt
1.
Alle
gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn
Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Es
besteht der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer verpflichtet sich,
die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen
normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu
veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der
Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß II.
3.-5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist
er nicht berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer
Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar
gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert
wird.
2.
Auf
Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit
freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20 %
übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns
vor. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer
anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen
sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir
berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren
Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers
auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder
die Zahlung von vom Käufer eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls
die Ware bereits weiterveräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht
bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu
verlangen.
3.
Wir
sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände
zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer
Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen
Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben
unter II. getroffenen Regelungen geltend gemacht werden. Der Käufer
erklärt sein Einverständnis damit, dass die von uns mit der Abholung
beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die
Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
III. Lieferzeit, Fristen, Versendung,
Versicherung
1. Vorabverkäufe
sind aufgrund hoch-dynamischen IT-Marktes und wegen Vor-Ort-Verkäufen
naturgemäß vorbehalten. Auch Warenwirtschaftssysteme respektive Lagermitarbeiter können bei der extremen Artikel-Vielfalt und -Komplexität irren: Vorsichtshalber also den Lagerstand bei Waren, die sofort lieferbar sind, bzw. die im Zulauf sind, nachfragen. Bei Lieferzeiten durch Hersteller und Großlieferanten sind wir durch perfekte Konfiguration des bestellten Artikels um gleichwohl schnelle Lieferung massiv bemüht.
Konkrete
Lieferbarkeiten und Lieferzeiten sind also vorsichtahalber abzuklären, zumal Produkte auch ad hoc im Berliner shop verkauft werden sowie der online-shop und auch
Preisvergleiche meist nicht zeitnah die Lieferstände pflegen. Die
Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die vereinbarte
Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des
Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen
aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist. Dies gilt
sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. Explizit gewünschte
Lieferzeiten und -Fristen sind abzuklären und müssen angemessen
sein.
2.
Falls
sich Lieferungen verzögern bzw. falls wir in Verzug geraten, muss der
Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist
kann er vom Abschluss zurücktreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und
sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem
Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen,
ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.
Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Sind
Konfigurationen und Umbauten/Dienstleistungen bzw. CTO (configure to
order)-Geräte bestellt, kann sich die Lieferung an sich
sofort lieferbarer Basisgeräte etwas verzögern, denn
Uminstallationen, Umbauten, Treiber-Suchen und -Installationen kosten
Zeit. Wenn für den CTO-Umbau nötige Zusatzteile wie etwa UK-Tastaturen
Lieferzeiten durch externe Lieferanten haben, sollte dies betr. solche
Bestellungen mit uns abgeklärt und angefragt werden, zumal wir
Lieferverzögerungen externer Lieferanten nicht zu vertreten
haben. Dies ist bei Fristen, Mahnungen und der Planung der
Bestellungen und Lieferungen zu berücksichtigen.
3.
Der Versand geschieht mit GLS, DHL Express oder Paket-, Express- oder
Kurierdiensten wie acut-logistics. Fragen gern direkt an GLS.
Bei Versendung der Ware können wir die sinnvollen
Beförderungsmittel bzw. den Versandweg auswählen. Die von uns meist
gesponserte, günstige Versendung mit DHL Express bzw. einer Expreß
Spedition / Kurierdienst geschieht meist ausdrücklich auf Wunsch des
Käufers, der ggf. die Kosten (zumindest teilweise) zu tragen hat. Wir
versenden nicht an DHL-Packstationen, auch weil wir oft genug Wochen
auf nicht abgeholte Nachnahme-Sendungen (Packstationen) warten
mußten.
4.
Im
EG-Versand oder beim Versand in Drittstaaten gelten besondere
Versandpreise und Versicherungen, die bitte wegen der extremen
Preisunterschiede am besten anzufragen sind. Grundsätzlich bieten wir die
möglichst günstigsten und schnellsten Versanddienstleitungen an. Besonders
schwere oder sperrige Güter werden zu besonderen Preisen mit Spedition
versandt. Auch hier empfiehlt sich eine Anfrage bzw.
Absprache. Die
Sendungen sind grundsätzlich über unsere Verträge mit GLS, mit
Speditionsfirmen bzw. DHL über max. 500,- € bzw.
bei DHL Express-Versand bis meist 2500,- Euro oder auf
Kundenwunsch über den gesamten Warenbetrag versichert. Wünscht der Käufer
eine Versicherung über den gesamtem Warenwert, trägt er die
zusätzlich anfallenden Kosten in Höhe von 0,5% des gesamten Warenwerts
(Deutschland) bzw. 1 % (Sendungen EG und Ausland) und diese Option
anderenfalls im Bestellvorgang abwählen. Solche den gesamten
Warenbetrag abdeckenden Versandversicherungen und andere Sonderwünsche
sowie Terminwünsche sollten demnach im Bestellvorgang geordert bzw. im
Vorfeld des Versands abgeklärt werden, die Kosten trägt der
Käufer.
5.
Wir liefern nur entsprechend rechtlichen und AGB-Rahmendaten und nach vertraglich abgestimmten Bedingungen, nicht nach einseitigen Kunden-Bedingungen. Beispiel: Rechnungs-
und Liefer-Daten können nur entsprechend den realen Waren- Ein- und
Ausgängen ausgewiesen werden, also nur den
steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen gemäß. Beispiel: In 2011 werden keine
Rechnungen mit Rechnungs- und Lieferzeitpunkt in 2010 zu stellen sein,
zumal wenn die Ware etwa bei uns erst 2011 einging und nicht mehr in 2010
geliefert werden kann. Eine entwaige Bestell-Nebenbedingung, die eine
Bestellung von insofern rechtswidrigen Rechnungs-Ausstellungs-Manipulationen abhängig macht, betrachten wir insofern als nicht, die Bestellung als rechtskonform auszulegen und als
verbindlich im Rahmen des geltenden Steuerrechts. Dies gilt naturgemäß
auch für andere einseitige Bestell-Nebenbedingungen ohne unsere
Zustimmung. Auch eine Bestellung mit Wunsch einer Zahlung "auf Rechnung" hängt von einer positiven Bonitätsprüfung ab, ist ohnehin nur für Firmen und Institutionen prüfbar und möglich, und ändert nichts an der Verbindlichkeit der Bestellung, sollte die Bonitätsprüfung nicht positiv verlaufen. Dies gilt ebenso für "Verbraucher", die massive Umbauten und Konfigurationen bestellen, dazu mal eben eine Lieferung auf Rechnung versuchen, aber bei naturgemäßer Ablehnung auf einmal jede Zahlung ablehnen. Und dies ohne Widerrufsrecht wegen der nicht zumutbar rückbaubaren Umbauten.
IV.
Gewährleistung, Haftung, Umbauten, Stand der Technik, UMTS-Verträge
1.
Die
grundsätzliche gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren für Neuware und Verbraucher wird
gewährt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungszeit für Neuware grundsätzlich 1 Jahr. Oft sind für Neuware darüber hinausgehende Garantieleistungen der
Hersteller lauf Produktbeschreibung enthalten. Gebrauchte Geräte oder
B-Ware werden grundsätzlich nur mit max. 1 Jahr Gewährleistung erfasst, sofern nicht anders angegeben. Rügen
betr. gelieferter Gerätetyp und DOA-Rügen (defect on arrival, sofort
bemerkbare Defekte bei Ankunft), nicht aber normale Mängelrügen und
Gewährleistungsrechte, sollten Käufer rechtzeitig nach Eingang
der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend geltend machen,
jedenfalls so, daß für Verbraucher eine angemessene effektive
Überlegungsfrist gemäß Rechtslage (Gesetzgebung im Lichte der
Rechtsprechung) verbleibt.
2.
Maßgeblich
sind die Produktbeschreibungen auf Grundlage der Herstellerbeschreibungen,
nicht (allein) die Produktbilder, die u.U. leicht abweichen können. Meist
konfigurieren wir Geräte auf der Grundlage von Herstellermodellen und
gehen regelmäßig über die Eigenschaften dieser Herstellermodelle hinaus.
Seltenere Abrüstungen kommen vor und dienen kundenspezifisch meist
gewünschten Anforderungen und Preisminderungen. Zudem können wir an
objektiv unmögliche oder auch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
herstellbare Eigenschaften nicht gebunden sein, sollten diese irrtümlich
in einer Beschreibung vorkommen. Jedoch wird die HES Planet Notebook in
solchen und in Grenzfällen für einen fairen Ausgleich sorgen und ein
entsprechend modifiziertes Angebot auch im Sinne des Käufers unterbreiten.
3.
Wir upgraden bzw. modifizieren auf Kundenwunsch
Geräte mit
10 Jahren Erfahrung im qualifiz. Tuning-Bereich und sind nicht
umsonst qualifiz. Partner, PremiumPartner oder Preferred Partner großér
Hersteller von Notebooks, PCs, Servern, Teilen, insbesondere sind
wir HP Preferred Gold Partner. Wir haften jedoch angesichts der
schnellen techn. Entwicklung und des hoch dynamischen Hardware- und
Software-Marktes nicht für temporäre Fehlangaben von Herstellern, etwa
von: laut Microsoft und laut Hardware-Hersteller sind "max. 4GB Ram
unter Vista Business möglich", diese werden aber aktuell u.U. noch nicht
voll erkannt, sondern dies wird erst durch Microsoft oder Hardware-Bios
Updates erreicht. Dafür haftet unsere Firma jedoch wie gesagt
nicht.
4.
Für
andere Schäden als solche, die durch Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit entstanden sind, haftet die Planet Notebook GmbH nur, soweit diese
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch unsere Firma oder
deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.
Diverse von Kunden
viel gewünschte Modifikationen, Upgrades, Dienstleistungen sowie
CTO (configure to order)-Geräte-Konfigurationen werden auf
Kundenwunsch gern vorgenommen bzw. gefertigt. Solche
kundendspezifischen Ausstattungen und CTO berücksichtigen nach unseren ca. 10 Jahren Firmen-Erfahrung
und als HP Preferred Partner Gold, IBM Partner, FSC author. Partner,
Toshiba Partner, Asus Prestige Center Partner, Samsung Power und Samsung Business
Partner und Sony Competence Center Partner etc. den Markttrend
und vielfältige Kunden-Wünsche und Nachfragen, indem bestimmte Upgrades
und Modifikationen als spezifische Modifikations-Pakete so angeboten
werden und bei Bestellung dann entsprechend kundenspezifisch angefertigt
werden - im echten Sinne built to order. Wir bauen im Hinblick auf
die Hersteller-Garantie, die sachlichen und preislichen Kundenwünsche
optimal und mit hochwertigen Teilen um, zudem mit unserer fast 10 Jahren
Tuning-Erfahrung als Planet-Notebook. Eine ggf. gewünschte reine
Ausstattung mit orig. Notebook-Hersteller-Teilen (also Marken-Teilen mit
ggf. Hersteller-Label, was zu extrem höheren Preisen führt) bei
Upgrades/Modifikationen ist vom Interessenten bzw. Käufer explizit
anzugeben und ist angesichts der meist überhöhten Hersteller-Preise für
"orig. Teile" naturgemäß mit Aufpreisen verbunden. Teile wie etwa
Festplatten, die so nicht orig. vom Notebookhersteller in bestimmte Geräte
eingebaut werden, und die der Interessent/Käufer größer, mit höherer
Drehzahl oder eben umgebaut wünscht, haben auf jeden Fall
Festplatten-Hersteller-Garantie von mdst. 2 oder 3 Jahren je nach
Teilehersteller. Zudem liefert Planet-Notebook (notfalls mit kl. Entgeld
per Expreß zum nächsten Werktag) sehr schnellen Service mit Ersatztplatten
mit der passenden Software, Windows etc. Dies gilt analog auch für andere
Upgrades von Geräten, etwa des Hautspeichers, der Laufwerke, Einbau von
UMTS-Chips, Tatstatur-Umbau oder Akku-Upgrades. Damit werden dem
Interessenten/Käufer bessere kundenspezifisch modifizierte bzw.
aufgerüstete Geräte zu deutlich besseren Preisen auf Grundlage der
Hersteller-Basisgeräte angeboten und in soweit auch beworben. Technische
Maximal-Angaben bzw. Upgrade-Möglichkeiten wie etwa beim Speicher sind
stark vom jeweiligen techn. Fortschritt und Software-Stand und Treibern,
v.a.bei Windows / Vista, abhängig. Wenn also real /
physikalisch bestimmte kundengewünschte Upgrades erbracht werden,
aber nicht sofort und teils trotz Hersteller-Angaben nutzbar sind
bzw. auf jeder Software-Ebene "erkannt" werden, haften nicht wir für
diesen jeweiligen temporären Zustand bzw. die Aussagen von Herstellern.
Service- und Dienstleistungen führen zum Ausschluß
des Widerrufs-Rechts und sind nicht erstattungsfähig. Gibt sich
jemand etwa als Student oder als "Verbraucher" i.S.d. § 13 BGB aus, ist es
aber offenkundig nicht bzw. kann er dies nicht nachweisen, sind
Willenserklärung und Vertrag rechtskonform auszulegen; wir bringen ggf.
solcherart Versuche zur Anzeige, damit etwa der Verbraucherschutz oder
Sonderrabatte nicht fortlaufend mißbraucht werden, um dann bei Mißlingen
des Versuchs den Vertrag einfach zu stornieren und es woanders zu
versuchen.
6.
Sind
speziell vom Kunden gewünschte Umbauten und Modifikationen und CTO nach
jeweils neustem Stand der Technik und durch technische Änderungen,
BIOS' oder neue Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bestellung und
Lieferung dennoch nicht (mehr) möglich bzw. nicht mit vertretbarem und
bezahlten Aufwand (Technikerstunde á 65,- € netto) möglich oder nicht
mehr zu empfehlen, wird der Käufer darauf hingewiesen und insofern zuviel
bezahlte Differenz-Beträge für genau diese nicht mehr ausgeführten
Modifikationen zurückgezahlt. Einzelne Modifikationen sind dabei nicht
wesentliche Produkt-Eigenschaft, sondern schlicht Modifikationen und
Accessoir, so daß die ggf. einzelnen entfallenden Modifikationen nach
bestem techn. Sachverstand nicht zum Stornorecht betr. Kaufvertrag führen
- Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben natürlich unberührt. Einmalige
Services und Dienstleistungen wie der Inbetriebnahme-Service umfassen nur
die Dienstleistung der Erst-Installation eines neuen vorhandenen
Betriebssystems, Office und einer Antiviren-Software mit notwendig
vorhandenen Lizenzrechten, so daß sich die Gewährleistung auf die
erfolgreiche Inbetriebnahme ertreckt. Garantierechte sind insoweit bei den
jeweiligen Software-Herstellern geltend zu machen. Gewünschte
Umbauten, Upgrades, Downgrades und Modifikationen
beeinflussen entgegen meist allzu pauschalen bis hin zu
rechtswidrigen Behauptungen gewisser Hardware-Hersteller (durch deren
teils mangelhaft qualifizierte Callcenter-Mitarbeiter) nicht die Garantie-
und Gewährleistungsrechte des Käufers. Wird etwa ein Marken-Ram-Modul
eingebaut, statt eines meist deutlich überteuerten Marken-Ram-Moduls mit
Hersteller-Label (!), darf der Hersteller nicht die Garantie für das
gesamte Gerät ablehnen. Dazu und für Analog-Fälle wird auf die aktuelle
Rechtsprechung u.a. des Bundesgerichztshofs verwiesen. Will der Käufer
bzw. Kaufinteressent jedes solcher Risiken auf jeden Fall ausschließen,
sollte er mit uns die spezifische, naturgemäß teurere Konfiguration rein
mit "orig. Hersteller-Teilen" besprechen. Spätere Reklamationen sind im
Lichte der Konfigurations-Wünsche und Preis-Minimierungs-Wünsche des
Käufers zu sehen und dürfen nicht gegen uns als reine
Konfigurations-Wunsch-Ausführer im Sinne der Kundenbestellung gewendet
werden.
7.
Rückgabe-
und Widerrufsrecht scheiden nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen im Maße kundenspezifischer Umbauten incl.
Dienstleistungen von erheblichem Gewicht und Aufwand
aus, sofern nicht doch ein noch zumutbarer Aufwand eines
Umbaus nach Kundenwunsch und Rückbaus nach Rücksendung des Kunden gemäß
akt. Rechtsprechung ein Rückgaberecht ausnahmsweise auch in solchen
Modifikations-Fällen eröffnet. CTO (configure to order) Geräte sind
spezifisch nach Kundenbestellung anzufertigende Geräte; diese werden erst
nach Bestellung so angefertigt. "Zumutbarer" Aufwand an kundenspezifischen
Um- und Rückbauten dürften Kosten von max. 3-4 % des Warenwertes bzw.
maximal die brutto Handelsmarge minus der kundenspezifisch ja
gewünschte Dienstleistungsaufwand für den Umbau sein, solange nicht die
Rechtsprechung endlich diese "Zumutbarkeit" für Handel (und
demnach auch für den Verbraucher)
konkretisiert. Bei Konfiguration / Uminstallation von
EDV-Standardbauteilen wie Festplatten beträgt dabei der
Dienstleitungsaufwand für Ausbau der orig. Platte, Einbau der gewünschten
neuen Platte, Aufspielen des neuen Betriebssystems, von Software und
Treibern mindestens 50% des Umbaupreises der Festplatte bzw. mdst. den
nötigen Dienstleistungsaufwand des Umbaus und Rückbaus und der Hin- und
Rückinstallation. Lieferung von Hardware ohne Betriebssystem-Lizenzen und
entspr. Software, also mit nötiger Entfernung von
Betriebssystem-Lizenzen und deer entspr. Software, ist als nicht
rückbaubare Dienstleistung anzusehen, zumal bei mechan. Entfernung
von Lizenzen und Löschung der Software ggf. Spuren (durch
Lizenzaufkleber entfernen) entstehen und der Rückbau mit all dem
Aufwand incl. Neuinstallation nicht mehr zumutbar ist. Näheres zu Umbau-
und Rückbaukosten, Dienstleistungen und Wertverlust in diesen AGB siehe
unten. Ein Rückbau verursacht naturgemäß wieder Kosten, die im Einzelfall
zuzumessen sind. Analog gilt dies für meist ähnlich gelagerte Fälle des
Umbaus, dies hängt natürlich bei tausenden möglichen Umbaumöglichkeiten
vom Einzelfall ab. Solcher Dienstleistungsaufwand des kundenspezifischen
Hin- und Rückbaus und der Installation etc. kann auch nicht rückerstattet
werden, wenn ein a.o. Rückgaberecht im Einzelfall vereinbart wird und ein
Widerrufsrecht nicht ohnehin schon ausscheidet. Wertverlust durch
naturgemäßen Wertverfall von Hardware und Software ist generell zu
berücksichtigen.
8.
UMTS
Verträge können gemäß unseren spezif. Angeboten zu Gutschriften durch
Planet Notebook führen, wenn sie neu über uns abgeschlossen wurden und
über uns bezogene Hardware, insbesondere embedded Lösungen in Notebooks
betreffen. Dies ist bei den einzelnen Modellen, sofern sie UMTS intern
besitzen, aufgeführt, und führt nach effektivem Vertragsschluß und
erfolgter Bestätigung durch die UMTS Betreiber wie Vodafone, T-Mobile etc.
zur Gutschrift durch uns. Sind die Preise für Hardware bereits incl. UMTS
Neu-Vertrag über uns, also die evtl. UMTS-Vertrags-Gutschriften bereits
eingepreist, fallen naturgemäß keine separaten Gutschriften an.
Wird die Bestellung incl. Gutschrift für UMTS-Vertrag über uns
widerrufen, weil der UMTS-Vertrag nicht gewünscht wird, sondern
fälschlich nur die Gutschrift, gilt die Bestellung gleichwohl
als verbindlich, ggf. per möglicher Kulanz durch un s ohne UMTS-Vertrag und naturgemäß dann ohne
Gutschrift. Bei Fragen bitte an uns wenden. Gutschriften werden erst
fällig, wenn der entspr. neuvertrag über uns rechtswirksam
abgeschlossen und die 1. Rate gezahlt wurde.
9.
Der EDV-Markt ist extrem dynamisch, und teils kündigen
Hersteller neue Modelle in kürzester Zeit wieder ab oder ändern die
technischen Daten, so daß eine Modell- und Warenwirtschaftspflege äußerst
erschwert ist: Planet Notebook behält
sich insofern vor, statt ausgelaufenen Modellen entsprechende
wesentlich baugleiche oder bessere Nachfolgemodelle der Kaufsache zu
liefern, natürlich soweit diese den sich aus der vertraglichen
Vereinbarung ergebenden wesentlichen Anforderungen des Kunden entsprechen.
Dem entsprechen auch die teils auftretenden Produkt-Beschreibungen, daß
wir mdst. baugleiche Typen liefern. Wir liefern also mindestens wesentlich baugleiche bzw. bessere, modernere
Nachfolge-Geräte.
2.
10.
Zur Klarstellung betr. Wertersatzpflicht, entspr. Widerrufsrecht und
Rückerstattung des Kaufpreises auch an dieser Stelle:
Bei EDV-Standardbauteilen wie Festplatten beträgt dabei der
Dienstleitungsaufwand für Ausbau der orig. Platte, Einbau der gewünschten
neuen Platte, Aufspielen des neuen Betriebssystems, von Software und
Treibern mindestens 50% des Umbaupreises der Festplatte + 30,- € pro Gerät für die
Dienstleistung. Auch gewünschte Partitionierungen führen zu Service-Aufwand vom
Kaufpreis bzw. mdst. 30,- € pro Gerät
(Techniker-Stunde á 60,- € netto), der das
Widerrufsrecht ausschließt und nicht erstattungsfähig ist. Wünsche von Lieferungen ohne
Betriebssystem und ohne entspr. Lizenz und demnach ohne
Software auf der Festplatte schließen das Widerrufsrecht aus, siehe auch IV.7. Garantieansprüche
betr. Software und Software-Installation sind in
solchen Fällen von gewünschter Lieferung ohne Betriebessystem und entspr. Lizenzen
ausgeschlossen. Ein Pixelfehlertest als Dienstleistung ist
in voller Höhe seines Preises als Dienstletiung nicht erstattungsfähig. Genutzte
Akkus / Batterien sind, wenn überhaupt rücknehmbar, und
da nicht "wie im Ladengeschäft üblich" einfach wie Eigetum "zu
prüfen", mit mindestens 50,- € Abzug pro Gerät je nach Nutzung rückerstattbar.
Aufgerissende OPV, Folien, Software etc. sind mit mindestens 30,-
€ Abzug pro Gerät bei einer Rückerstattung zu berücksichtigen.
Allgemeine Nutzungsspuren, Kratzer etc. führen, sofern solche Ware
überhaupt noch rücknehmbar ist, zu Wertverlust-Abzügen im Maße der
Kratzer, Nutzungsspuren und realen Wertverlustes. Wertverlust durch
naturgemäßen Wertverfall von Hardware und Software ist generell zu
berücksichtigen. Ein in bestimmten Fällen möglicher Hardware-Rückbau
verursacht naturgemäß wieder Kosten, die im Einzelfall zuzumessen sind.
Analog gilt dies für meist ähnlich gelagerte Fälle des Umbaus, dies hängt
natürlich bei tausenden möglichen Umbaumöglichkeiten vom Einzelfall ab.
Solcher Dienstleistungsaufwand des kundenspezifischen Hin- und Rückbaus
und der Installation etc. kann auch nicht rückerstattet werden, wenn ein
a.o. Rückgaberecht im Einzelfall vereinbart wird und ein Widerrufsrecht
nicht ohnehin schon ausscheidet. Extra-Dienstleistungen und Services
wie Partitionierung, Pixelfehler-Test, Uminstallation der Betriebssysteme,
oder auch der gewünschte Expreß-Versand, Nachnahme-Versand,
Höherversicherung, und andere Dienstleistungen und Services sind ohnehin
nicht rückerstattungsfähig.
11. Dell Notebooks,
Workstations und Server werden immer als CTO (configure to order) nach
Bestellwunwsch bzw. Kundenwunsch direkt
bei DELL oder bei uns
umgebaut, konfiguriert und installiert. Insofern ist bei
solchen aufwendigen Dell Konfigurationen /
CTOs / Dienstleitungen das Widerrufsrecht für Verbraucher
eingeschränkt.
V. Datenschutz, Erfüllungsort, Links, Gerichtsstand,
Schlussbestimmungen
1.
Die Planet-Notebook GmbH
nimmt den Datenschutz sehr ernst. Gemäß der Neufassung des
Telemediengesetzes (TMG) und im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSchG) beachten wir den Schutz der persönlichen Daten nach dem
modernsten Stand der Technik. Der Käufer /Interessent willigt ein,
dass die von ihm ggf. übermittelten personenbezogenen Daten bei uns
elektronisch gespeichert und zweckdienlich verwendet
werden. Wir sind berechtigt, die zur Vertragsabwicklung
erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete
Dritte weiterzugeben. Den Datenschutz betreffend verweisen wir auf unsere
genauen Bestimmungen zum Datenschutz. Für den kaumännischen Verkehr sind - im Rahmen der
Bestimmungen des BGB - Erfüllungsort
und Gerichtsstand Berlin.
2.
DISCLAIMER
und Links: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der
gelinkten Seite je nach Umständen des Einzelfalles mit zu
verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden,
daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Planet
Notebook hat auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu
anderen Seiten im Internet gesetzt. Für all diese Links gilt: Wir möchten
ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und
die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer
Homepage und machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen.
3.
Auch
bei Lieferungen ins europäische und internationale Ausland gilt
ausschließlich deutsches Recht bzw. das zu berücksichtigende EG-Recht. Die
Gültigkeit des Rechts der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf wird abgedungen. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer
in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine
Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt
werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns
durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht
ausdrücklich zum Export geliefert werden.
4.
Salvatorische
Klausel: Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam, teilweise
rechtswidrig oder auch nur lückenhaft sein oder werden, wird insoweit die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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